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Die NPD darf in der Aula einer öffentlichen Schule feiern, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin. Damit scheiterte eine Beschwerde des Berliner Bildungssenators Jürgen Zöllner (SPD). Am kommenden Samstag wollen die Rechtsextremen dort ihren Wahlkampf starten.

Ganz unerwartet kommt die Entscheidung nicht: Die NPD darf am kommenden Samstag ihren Wahlkampfauftakt in der Aula der Berliner Max-Taut-Schule veranstalten und dort ihren Zusammenschluss mit der DVU feiern. In den Räumen einer öffentlichen Schule, einem Oberstufenzentrum in Berlin-Lichtenberg.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen: OVG 3 S 2.11). Vorangegangen war ein Streit zwischen der Verwaltung von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) und den Rechtsextremen.

Zöllner versuchte, das Treffen der Rechten an der Schule zu verhindern; seine Leute lehnten den NPD-Antrag auf Nutzung der Aula ab. Mit der Begründung, es gebe Personalprobleme. Die Arbeitszeit des zuständigen Bühnentechnikers würde sonst überschritten.

Es war ein formales Argument. Denn politisch lässt sich den Rechtsextremen der Zutritt zu öffentlichen Räumen schwer verwehren, die NPD ist nicht verboten.

Der Versuch, die Rechten formal auszubremsen

Ähnlich verhielten sich in den vergangenen Monaten einige Hochschulen, die sich mit Rechtsextremen auf dem Campus auseinandersetzen mussten. So versuchte sowohl die Uni Greifswald als auch die Uni Potsdam, Rechtsextreme formal auszubremsen. Zum einen mit einer Kleiderordnung, die Jacken und T-Shirts der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar verbot. Zum anderen mit der Nicht-Anerkennung eines studentischen Praktikums in der NPD-Parteizentrale.

Das Problem: Immer wieder kassieren Gerichte diese formalen Begründungen. In einem ähnlich gelagerten Fall im Jahr 2009 war der Berliner Bezirk Reinickendorf gerichtlich gezwungen worden, der NPD Räume für ihren Parteitag zu überlassen.

Auch in der aktuellen Aula-Angelegenheit klagte die NPD erfolgreich gegen die Ablehnung ihres Antrags. Die Richter hatten sich den Veranstaltungskalender auf der Aula-Website angesehen und fanden die Bühnentechniker-Argumentation des Senats nicht überzeugend.

Daraufhin entspann sich ein juristischer Schlagabtausch. Zöllner legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein. Und er fügte hinzu: "Unabhängig davon hat eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei an Berliner Schulen nichts zu suchen - auch nicht an einem schulbesuchsfreien Samstag", sagte er. "Schule hat den Bildungsauftrag, sich aktiv für Toleranz und gegen Rassismus einzusetzen."

Das Wort "unabhängig" ist hier entscheidend. Denn es verdeutlicht erneut das Dilemma von Politik und Verwaltung: Das politische Signal gegen rechts darf nicht einfließen in die juristische Argumentation.

Als die Beschwerde jetzt vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, sagte Zöllner, er bedauere, "dass es rechtlich nicht zu verhindern ist, einer als rechtsextrem eingestuften Partei eine Berliner Schule als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen zu müssen".

NPD-Chef Udo Voigt ließ mitteilen, dem Bildungssenator sei "eine Lektion" erteilt worden. Voigt will bei der Veranstaltung in der Aula eine Rede halten.

Für Samstag haben sich bereits Demonstranten gegen die NPD-Feier angekündigt.

von otr (Spiegel online)